Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels V+ Sommer-Gewinnspielaktion ist die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG, An der Streue, 59872 Meschede-Grevenstein (nachfolgend VELTINS genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter von VELTINS und Mitarbeiter der Unternehmen, die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Was gibt es zu gewinnen und wann?
Der Teilnahmezeitraum läuft vom 01.04.2024 - 21.07.2024. Diese Zeit gliedert sich in folgende zwei Phasen mit unterschiedlichen Gewinnen:
Phase 1: Vom 01.04. bis 01.05. findet die Verlosung von 20 x 1 VELTINS V+ Dosentrays (Sorte nach Wahl) statt, verteilt auf eine Verlosung von je fünf x ein VELTINS V+ Tray pro Woche.
Phase 2: Ab dem 02.05. bis zum 21.07. findet die Verlosung von 10 x 2 Ibiza Reisen statt, und zusätzlich die Verlosung wöchentlicher Sondergewinne in Form von VELTINS V+ Ware und Werbemitteln. Jede der 10 Ibiza-Reisen ist ein Trip für 2 Personen mit Flug, Unterkunft und Aktivitäten vor Ort mit der voraussichtlichen Reisezeit 29.08. bis 01.09.2024.
3. Wie kann man teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt in beiden Phasen unterschiedlich. Hier sind die Details:
Phase 1:
In der 1. Phase vom 01.04.2024 bis 01.05.2024 beantwortet der Teilnehmer eine Quizfrage auf der Landingpage www.vplus.de/gewinnspiel und spielt damit um die oben genannten Gewinne der Phase 1.
Zur Teilnahme gibt der Teilnehmer seine Antwort auf die Quizfrage und seine E-Mail-Adresse in ein Kontaktformular ein und klickt auf „Absenden“. Mit jeder Absendung einer richtigen Antwort hat der Teilnehmer ein Los in der Verlosung der wöchentlichen Gewinne für die jeweilige Woche seiner Teilnahme erlangt. Eine Teilnahme ist einmal pro Verlosungs-Woche möglich.
Phase 2:
In der 2. Phase findet der Teilnehmer auf der Seite des Gewinnspiels in der App ein Glücksrad vor. Durch den Dreh am Glücksrad kann er mit etwas Glück ein Los für die Teilnahme an den kommenden Verlosungen für die Sondergewinne oder den Hauptpreis erreichen. Der Hauptgewinn ist eine von 10 Reisen nach Ibiza, deren Details unten erläutert sind. Das gewonnene Los wird dem Teilnehmer auf dem Glücksrad unmittelbar angezeigt. Die zur Verlosung stehenden Preise sind unten im Detail erläutert.
Die Teilnahme in Phase 2 findet über ein (neues oder bestehendes) Benutzerkonto statt, das in der VELTINS App eingerichtet wird. Die VELTINS App kann kostenlos für Smartphones im Google Play Store für Android und im Apple Appstore für iOS heruntergeladen werden. Dort füllt der Teilnehmer das Teilnahmeformular vollständig aus, akzeptiert die Teilnahmebedingungen, stimmt der Datenerhebung zu und sendet seine Daten mit „Jetzt teilnehmen“ ab. Ein bestehendes Benutzerkonto in der VELTINS App ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel in Phase 2 und die Übertragung des Gewinns auf den Gewinner. Die Anlage des Benutzerkontos erfolgt vor dem Dreh am Glücksrad.
Die mehrmalige Teilnahme einer Person durch jeweils neue Teilnahme am Glücksrad ist möglich. Jeweils ein neues Los für die Ibiza-Reise und für jeden anderen Gewinn kann einmal pro Woche erspielt werden.
4. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?
Die V+ Sommer-Gewinnspielaktion erstreckt sich auf von April bis Juli 2024. Die Verlosungen finden in den beiden Phasen wie oben beschrieben statt. In Phase 1 sind die Verlosungen wöchentlich, in Phase 2 finden die Verlosungen der Sondergewinne wöchentlich statt. In der Verlosung des Hauptgewinns in der 30. KW werden unter allen erspielten Losen für die Ibiza-Reisen 10 Gewinner durch Zufall ermittelt.
5. Was kann man gewinnen?
Mit jeder gültigen Teilnahme erhält der/die Teilnehmer/in die Chance auf einen der verschiedenen Gewinne der jeweiligen Phase, wie oben unter 2. Beschrieben.
Alle Teilnehmer am Gewinnspiel, die Gewinner sowie alle mitreisenden Personen müssen zumindest das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Teilnahme an den Reisen können Regeln des Veranstalters oder sonstige Regeln gelten. Jeder Gewinner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und kann nur Personen an den Gewinnen teilnehmen lassen (beispielsweise, als Begleitung zu einer Reise), die ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen. Die Gewinne sind nicht übertragbar und nicht veräußerbar.
Die Reise kann jeweils nur der Gewinner selbst, begleitet von einer weiteren Person wahrnehmen. Teilnehmer, die eine Reise nach Ibiza gewinnen, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie und ihr/e Begleiter/in die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt auf Ibiza erfüllen.
Es ist dabei unerheblich, ob sich Beschränkungen aus Regelungen des nationalen, internationalen oder lokalen Rechts ergeben, oder ob Veranstalter, Transportdienstleister oder Beherbergungsunternehmen diese Regelungen aufstellt und es ist unabhängig davon, ob die Regelungen im Allgemeinen gelten, oder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen oder eines ähnlichen Ereignisses aufgestellt werden.
Fällt die Reise zur festgelegten Zeit aufgrund höher Gewalt, gesetzlicher, behördlicher und gleichwirksamer Bestimmungen im In- und Ausland aus oder stellt sich die Durchführung als erheblich erschwert dar, ist VELTINS nicht verpflichtet, einen Ersatz zu beschaffen. Falls die Reise verschoben wird, gilt der Termin der Verschiebung als Termin der Durchführung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Der/die Gewinner/in wird von VELTINS per Email benachrichtigt.
Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird, falls VELTINS sich dafür entscheidet, per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der/die Gewinner/in teilt zum Erhalt seines Gewinns an VELTINS innerhalb der 3-Kalendertages-Frist seine/ihre notwendigen Daten mit, sofern diese nicht bereits vorliegen. Für die Preise, die per Post nach Hause gesandt werden, beispielsweise die Ware, Partyausstattung oder die Reiseunterlagen ist dazu die Wohnadresse / Lieferadresse notwendig. Im Zweifelsfall verwendet VELTINS nach Ablauf der Frist die vorliegenden Daten, falls diese ausreichen. Das Versendungsrisiko trägt der Empfänger. Sofern die persönlichen Angaben bereits bei der Teilnahme hinterlegt sind, verwendet VELTINS die dortigen Angaben. Dann ist lediglich die Bestätigung der Annahme des Gewinns erforderlich. Bei Gewinn einer Reise benötigt VELTINS innerhalb der genannten Frist auch den Vor- und Nachnamen des Mitreisenden, die Personalausweisnummern und Geburtsdaten beider Reisender und die Telefonnummer des Gewinners, um die Buchung durchzuführen.
Der/die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Kann die Übersendung oder Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe der Kontaktdaten nicht erfolgen, so ist VELTINS nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.
7. Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übergabe des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht innerhalb von spätestens zwei Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn erfolgen kann. Für zeitgebundene Veranstaltungen, wie Reisen, ist diese Frist durch die jeweiligen Veranstaltungsdaten u.U. verkürzt. Für einen gewonnenen Sachgewinn (Getränke und Werbemittel) kann der Teilnehmer die Lieferung des Gewinns mit Veltins innerhalb von 5 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung vereinbaren.
8. Gewinnerbesuch
Bei Gewinn behält sich VELTINS zudem den persönlichen Gewinnerbesuch und die Veröffentlichung des Namens des Gewinners vor. Auch beim Übergabetermin / zu einem vereinbarten Termin wird eine Foto-Dokumentation durchgeführt und die Bilder in nachfolgender Weise genutzt. VELTINS behält sich das Recht vor, einen Beauftragten, einen Fotografen und/oder ein Filmteam zu PR-Zwecken nach Terminvereinbarung zu diesem Termin mitzubringen und Aufnahmen anzufertigen. Teilnehmer stimmen mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Anfertigung und Veröffentlichung des Bildmaterials, das sie im Fall des Gewinns im Rahmen der Gewinnübergabe abbildet, zu. Über den Ort, die Zeit und Art der Nutzung entscheidet VELTINS. Der Teilnehmer stimmt zu, dass VELTINS in Print- und Online-Veröffentlichungen über den Gewinn berichtet, einschließlich in Social Media Postings. Die Gestattung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt. VELTINS veröffentlicht dann den Namen sowie den Ort der Adresse des Gewinners. Beispiel: „Stefan Meier aus Berlin“. Der Teilnehmer stimmt dem mit der Teilnahme zu.
9. Wie hoch sind meine Gewinnchancen?
Der/die Gewinner/in wird von VELTINS unter allen Teilnehmern, deren Angaben vollständig und teilnahmeberechtigt sind, jeweils durch Zufallsentscheidung ermittelt. Dabei stellt jeder Dreh am Glücksrad oder jede richtig beantwortete und eingereichte Quizfrage eine Gewinnchance dar. Es findet über die Zeit des Gewinnspiels eine Reihe von Ziehungen statt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Einreichungen insgesamt an dem Gewinnspiel und der jeweiligen Ziehung teilnehmen. Die Ibiza-Reisen werden erst am Ende der 2. Phase, also nach dem 21.07. unter allen bis dahin berechtigten Teilnahmen vorgenommen.
10. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
VELTINS ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation, Betrug oder Ähnliches vorliegen. Der Verdacht ist bereits ausreichend.
Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann VELTINS die Gewinnabwicklung bis zur Überprüfung des Teilnehmers zurückhalten.
VELTINS ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. oder der diesbezügliche Verdacht vorliegen.
11. Vorbehalt
VELTINS behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet ist. VELTINS behält sich außerdem vor, die Konditionen und Gewinne im Lauf des Spiels zu verändern, insbesondere auch die Anzahl der Verlosungen und Preise anzupassen.
12. Datenschutzbestimmungen
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Diese personenbezogenen Daten teilen wir anderen Empfängern, die für uns Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aktion und dem Betrieb der Website erbringen, nur mit, soweit dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist. Wir beschränken die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer dabei auf das Notwendige.
Teilweise erhalten unsere Dienstleister die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter und sind dann bei dem Umgang mit den personenbezogenen Daten streng an unsere Weisungen gebunden. Insbesondere zur Veranstaltung der Reisen und Lieferung von gewonnenen Gegenständen ist es erforderlich, dass die ausführenden Firmen die Daten zum Zwecke der Ausführung erhalten. Kann der Gewinner andere Personen zu seinem Gewinn mitnehmen, beispielsweise für die Reise, müssen auch diese die erforderlichen Daten mitteilen, um von der Leistung zu profitieren.
Im Gewinnfall werden die vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die Dauer der Abwicklung des Gewinnspiels sowie darüber hinaus für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aus Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) gespeichert. Hieraus kann sich eine Speicherdauer von über 10 Jahren ergeben.
Das Benutzerkonto hat über die Aktion hinaus Bestand. Der Teilnehmer kann es jederzeit selbst löschen. Dann werden die Daten entsprechend den Vorschriften der DSGVO behandelt. Teilnehmer mit gelöschtem Benutzerkonto nehmen nicht mehr an den kommenden Verlosungen teil und können keine Gewinne beanspruchen.
13. Sonstiges
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Stand, Februar 2024